Klasse B

Der ambitionierte Führerschein für Schaltung- und Automatikgetriebe

Die Ausbildung der Klasse B (BF 17) erfolgt bei uns in einem Audi Q2 und berechtigt zum Führen von Kraftwagen bis 3,5 t z.G. und max. 8 Personen (ohne Fahrer).

Weiterhin gilt:

  • das zulässige Anhängergewicht darf 750 kg nicht übersteigen es sei denn, die Leermasse des Zugfahrzeuges ist größer als die z.G. des Anhängers. In Kombination darf die gesamte z.G. nicht größer als 3,5 t sein.
  • ein "Erste-Hilfe-Kurs" ist erforderlich (entfällt bei Erweiterung)
  • die Klasse B schließt die Klassen L und AM ein
  • es dürfen Kraftäder bis 50 ccm und 45 km/h gefahren werden. Wenn das Kraftrad bis zum 31.12.2001 in Verkehr genommen wurde, darf es max. 50 km/h schnell sein.
  • es dürfen Zug- und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h gefahren werden.
  • vorgeschriebene Sonderfahrten: 5 Überland-/ 4 Autobahn-/ 3 Nachtfahrten
  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Klasse BF 17

Der begleitende Führerschein ab 17

Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.

Weiterhin gilt:

  • gilt für Klassen: B und BE
  • nur Österreich erkennt BF 17 an
  • in Klasse B sind L und AM eingeschlossen
  • keine praktische Ausbildung in der Klasse AM nötig
  • Kraftfahrzeuge der Klassen AM und L dürfen ohne Begleitperson gefahren werden
  • für die Prüfung und Prüfungsanmldung - Theorie und Praxis - gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B
  • Gültigkeitsdauer: bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • nach Vollendung des 18. Lebensjahres und innerhalb 3 Monate danach ist ein Führerschein zu beantragen
  • Rechtsfolgen bei Nicht-Beantragung: Ordnungswidrigkeit, da er im Fall einer Kontrolle den erforderlichen Führerschein nicht vorliegt (Verwarnungsgeld von 10,00 €)
  • vor Neuerteilung muss der Betroffene unbeschadet der übrigen Voraussetzungen an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nach § 2a Abs. 2 StVG) teilnehmen (§ 6e Abs. 3 Satz 2 StVG)
  • Probezeit für BF 17 beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
  • Mindestalter
  • 17 Jahre (begl. Fahren)
  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Simulator?

Bieten wir an!

Klasse B197

Der einfache und schnelle Führerschein

  • Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden
  • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung integriert und dadurch keine Erhöhung der Fahrstundenanzahl
  • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen
  • Mit der Führerscheinausbildung B197 lassen sich Schalt- und Automatikgetriebe ohne Einschränkungen fahren

Dein Vorteil: Die Praktische Prüfung ist auf einem Automatik Fahrzeug wesentlich einfacher!

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis
  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Klasse B78

Der schnelle Autoführerschein für Automatikgetriebe

Klasse B78 ist auch mit BF17 Begleitetes Fahren möglich.

  • Antrag Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • Theoretische und praktische Ausbildung
  • Theoretische und praktische Prüfung

Die Ausbildung der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 erfolgt bei uns in einem Audi Q2 und berechtigt zum Führen von Kraftwagen bis 3,5 t z.G. und max. 8 Personen (ohne Fahrer).

Weiterhin gilt:

  • das zulässige Anhängergewicht darf 750 kg nicht übersteigen es sei denn, die Leermasse des Zugfahrzeuges ist größer als die z.G. des Anhängers. In Kombination darf die gesamte z.G. nicht größer als 3,5 t sein.
  • ein "Erste-Hilfe-Kurs" ist erforderlich (entfällt bei Erweiterung)
  • die Klasse B schließt die Klassen L und AM ein
  • es dürfen Kraftäder bis 50 ccm und 45 km/h gefahren werden. Wenn das Kraftrad bis zum 31.12.2001 in Verkehr genommen wurde, darf es max. 50 km/h schnell sein.
  • es dürfen Zug- und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h gefahren werden.
  • vorgeschriebene Sonderfahrten: 5 Überland-/ 4 Autobahn-/ 3 Nachtfahrten
  • Mindestalter
  • 17,5 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis
  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

Klasse B96

Die kurze Fahrerschulung für Anhänger ohne Prüfung

Die Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt es einem, ein Kraftfahrzeug mit maximal 3500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse (zGM) plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 Kilogramm zu fahren. Wenn das Fahrzeug leichter als 3500 Kilogramm ist, darf der Anhänger jedoch auch mehr als 750 Kilogramm wiegen. In diesem Fall darf allerdings die Kombination aus Pkw und Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 3500 Kilogramm nicht überschreiten.

Mit der B96-Erweiterung darfst du mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf dann 4250 Kilogramm nicht übersteigen.

Voraussetzungen:

  • Fahrerlaubnis Klasse B oder B mit Schlüsselzahl 78
  • Theoretische und praktische Fahrerschulung deren erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt werden muss
  • Der Antrag Fahrerlaubnis muss nach der Fahrerschulung gestellt werden
  • Die Fahrerschulung für die Schlüsselzahl 96 kann auch gleichzeitig mit der Ausbildung für Klasse B erfolgen.

Vorgeschrieben:

  • Anzahl Theorieunterricht: 2 Theorieeinheiten (à 90 Min) Klasse B
  • Übungsfahrten: 6 Übungsfahrten à 45 Minuten, in denen du das An-und Abkoppeln, die Grundfahraufgabe und Fahren in der Stadt trainierst.
  • Sonderfahrten: keine
  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • keine

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Klasse BE

Der große Anhängerführerschein

Der Führerschein der Klasse BE berechtigt zum Führen von Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit mehr als 750 kg z.G. aber nicht mehr als 3.500 kg z.G.

Weiterhin gilt:

  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • die gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t z.G. einschließlich Anhänger zulässig.
  • Vorgeschriebene Sonderfahrten: 3 Überlandfahrten / 1 Nachtfahrt / 1 Autobahnfahrt
  • keine Theorieprüfung nötig
  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Auffrischungsstunden

Für alle, die bereits einen Führerschein haben

Unsere Fahrschule bietet individuelle Trainingsstunden für Inhaber eines Führerscheins der Klasse B, B78 oder B197 an. Egal, ob du dein Fahrwissen auffrischen oder deine Fahrtechnik verbessern möchtest, wir sind für dich da. Rufe uns gerne an, um einen Termin zu vereinbaren, damit du wieder sicher und selbstbewusst auf die Straße kommst.

Ferien-/Kompaktkurse?

Bieten wir an!

Kosten und Gebühren

Neben den Kosten für die Fahrschule, entstehen auch noch allgemeine Verwaltungskosten und Gebühren.

Fahrschule wechseln

Fristen

  • Alle Theoriestunden, Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungen, die du in deiner alten Fahrschule gemacht hast, werden dir selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Fristen bei uns angerechnet.
  • Bereits absolvierter theoretischer Unterricht und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
  • Eine bestandene Theorieprüfung ist ein Jahr gültig.
  • Dein Prüfauftrag (Prüfungserlaubnis) ist unabhängig von der Fahrschule ein Jahr gültig.

Ausbildungsnachweis

  • Wir benötigen von deiner bisherigen Fahrschule deinen Ausbildungsnachweis, auf dem deine bisherigen Fahrstunden und Theorieunterrichte dokumentiert sind.
  • Falls aus dem Ausbildungsnachweis nicht die Anzahl der Schaltstunden (Klasse B197) hervorgeht, benötigen wir eine Bestätigung der alten Fahrschule über die Anzahl und Daten der bisherigen Schaltstunden. Im Ausbildungsnachweis muss in der Regel die Art des Fahrzeugs (Schaltfahrzeug, Automatikfarzeug) vermerkt sein.

Gerne beraten wir dich vor Ort. Melde dich bei uns!

Melde dich gerne

Daisendorfer Straße 34 a
Meersburg
Anmeldung: Donnerstag 17:30 Uhr - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung / oder online auf unserer Internetseite
info@neue-fahrschule.de

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